GENERAL TERMS AND CONDITIONS KLUB DER SPORTFREUNDE AG
1 . GENERAL
1.1.
All contracts concluded by the Klub der Sportfreunde AG are subject to Swiss law.
1.2.
Members are entitled to use the sports facilities available at Klub der Sportfreunde during the applicable opening hours (Section 8 of the GTC) and in accordance with the house rules (Section 11: house rules).
1.3.
Use of the facilities at Klub der Sportfreunde and the classes offered are only possible upon presentation of a valid membership card.
2 . CONTRACT
2.1.
All offers and services to members are provided exclusively on the basis of these General Terms and Conditions (GTC). The GTC are an integral part of all membership contracts and all ancillary services, including future new and potentially amended service offers.
2.2.
Amendments to the GTC become part of the contract if Klub der Sportfreunde expressly draws the member's attention to them, makes the corresponding new version available to members, highlighting the amendments, and the member does not object in writing within one month of receipt.
2.3
Klub der Sportfreunde offers participants various memberships at different rates and for different terms. The various services and terms of the respective subscriptions can be found in the separate subscription list.
3 . MEMBERSHIP
3.1.
Members are aware that they are concluding thier membership for the duration of the agreed term. The term begins on the effective date of the contract. Membership is not automatically renewed at the end of the term.
3.2.
All Klub der Sportfreunde memberships are personal and non-transferable. The subscription term is binding. Paid but unused or only partially used subscriptions expire after their period of validity. There is no entitlement to a refund. The contract is concluded by the expiration of a membership; the contract is concluded in any case when the participant makes use of the services offered by Klub der Sportfreunde and / or purchases products directly.
4 . MEMBERSHIP CONTRIBUTION
4.1.
The participant is obliged to pay the invoiced amount before the start of membership. Klub der Sportfreunde offers members the following payment options: credit card transfer, invoice, cash or bank card payment at their locations on site.
4.2.
If the member is more than 60 days in arrears with payments for the installment payment option, the outstanding fees for the entire membership will become due immediately. The services of Klub der Sportfreunde will be suspended until the payment is settled. The right to claim interest on arrears remains reserved.
4.3.
Offsetting the invoiced amount against any claims of the member against Klub der Sportfreunde is not permitted.
4.4.
All prices quoted include statutory VAT at 8.1%. If the statutory VAT increases, the prices will increase accordingly.
5 . DATA PROTECTION
5.1.
Klub der Sportfreunde acts in accordance with the applicable laws on the protection of personal data. Klub der Sportfreunde is responsible for the processing of data. Personal data is recorded in the member database and processed to manage the customer files and the products and services offered, as well as to provide information about new products and services. All data will not be passed on to third parties without your personal and express consent.
6 . MITGLIEDSAUSWEIS
6.1.
Nach Abschluss des Mitgliedsvertrages stellt der Klub der Sportfreunde einen Mitgliedsausweis aus.
Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum vom Klub der Sportfreunde und ist nach Vertragsablauf
wieder herauszugeben. Der Ausweis ist nicht übertragbar.
6.2.
Bei Missbrauch des Ausweises behält sich der Klub der Sportfreunde ein außerordentliches
Kündigungsrecht vor.
6.3.
Ein Verlust oder Diebstahl des Mitgliedsausweises, muss dem Klub der Sportfreunde unverzüglich
mitgeteilt und kostenpflichtig ersetzt werden.
7 . BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
7.1.
Das Angebot des Klubs der Sportfreunde beinhaltet Mitgliedschaften mit verschiedenen
Vertragslaufzeiten. Die Mitgliedschaft gilt während den ersten zwei Monaten als Probezeit und kann
innerhalb der Probezeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Probezeit wieder
aufgelöst werden. Die Verrechnung gilt anteilig. Ungeachtet dessen kann die Mitgliedschaft nach
Ablauf der Probezeit innerhalb der Laufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt
werden.
7.2.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann persönlich im Sportklub abgegeben oder
per Post zugestellt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Zugangsdatum maßgeblich.
7.3.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des
Mitglieds besteht insbesondere bei: andauernder Krankheit/Sportunfähigkeit mit Nachweis durch
ein entsprechendes ärztliches Attest, Schwangerschaft nach Vertragsabschluss. Das Recht zur
Kündigung aus wichtigem Grund besteht hinsichtlich der oben angegebenen Gründe, wenn das
Mitglied zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hiervon keine Kenntnis hatte oder hätte haben
können.
8 . ÖFFNUNGSZEITEN
8.1.
Der Klub der Sportfreunde behält sich das Recht vor, den Klub an gesetzlichen Feiertagen
geschlossen zu halten.
8.2.
Der Klub der Sportfreunde behält sich vor, bei externen sowie internen Seminaren die
Öffnungszeiten/Kursangebote nur eingeschränkt anzubieten, wobei darauf geachtet wird, dass
solche Änderungen keine merkliche Reduzierung der Leistungsangebote bewirken werden.
8.3.
Insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten und bei
einer entsprechenden Schließung von nicht mehr als 24 Stunden hat das Mitglied insoweit keinen
Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da solche Schließungen bereits in der
Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt sind.
8.4.
Die An und Abmeldung (Check-In / Check-Out) ist für jedes Mitglied obligatorisch.
Im Falle, dass die Mitgliedskarte vergessen wird, wird das Check in/ out manuell beim Personal an
der Rezeption durchgeführt.
Anmeldungen zu Kursen erfolgen selbständig vom Teilnehmer via Onlinetool. Nach Eröffnung eines
Benutzerkontos, kann jeder Teilnehmer seinen Stundenplan individuell und flexibel
zusammenstellen, sich über den aktuellen Stand seines Abos informieren oder sich selbständig
wieder abmelden falls er verhindert sein sollte.
Die Teilnehmeranzahl der Kurse sind begrenzt. Verfügbare Plätze sind im Onlinetool ausgewiesen.
Der Klub der Sportfreunde empfiehlt den Teilnehmern sich möglichst früh anzumelden und den Platz
verbindlich im jeweiligen Kurs zu reservieren.
Bei zu wenig Anmeldungen (weniger als 4 Teilnehmer), kann der Kurs von Klub der Sportfreunde
annulliert werden. In diesem Fall werden die Teilnehmer persönlich im Vorfeld benachrichtigt.
8.5.
Stornierungen von Personal Trainings müssen mindestens 24 Stunden, von Gruppentrainings
mindestens 12 Stunden im Voraus erfolgen. Ansonsten ist der volle Kursbeitrag geschuldet.
Anmeldungen für Workshops, Seminare und Events sind verbindlich. Eine Rückerstattung des
Kursbeitrages erfolgt nur bei Krankheit oder Unfall und nur gegen Vorweisen eines ärztlichen
Zeugnisses bis 2 Tage vor dem Kurs/Workshop/Seminar/Event-Beginn.
9 . PERSÖNLICHE ANGABEN
9.1.
Das Mitglied ist verpflichtet, den Klub der Sportfreunde über allfällige Verletzungen, körperliche
Beschwerden oder eine bestehende Schwangerschaft vorab zu informieren.
Änderungen Ihrer persönlichen Angaben, wie z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der
Bankverbindung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10. HAFTUNG
10.1.
Die Haftung vom Klub der Sportfreunde, auch für Folgeschäden, ist – gleich aus welchem
Rechtsgrund - auf solche Schäden beschränkt, die der Klub der Sportfreunde oder ihre gesetzlichen
Vertreter oder externen Partner vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von Pflichten,
fahrlässig herbeigeführt haben.
10.2.
Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld,
haftet der Klub der Sportfreunde nicht. Der Klub der Sportfreunde stellt den Mitgliedern für die
Dauer ihres Aufenthalts abschließbare Garderoben zur Verfügung. Mitglieder werden ausdrücklich
gebeten, diese zu benutzen. Der Klub der Sportfreunde haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
11. HAUSORDNUNG
11.1.
Das Mitglied verpflichtet sich, diese zu beachten. Die jeweilige Haus- und Benutzungsordnung kann
insbesondere Regelungen über Bekleidung und Gerätenutzung enthalten.
11.2.
Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung durch das Mitglied oder den
Mitbenutzer ist der Klub der Sportfreunde berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
12. SCHLUSSBESTIMMUNG
12.1.
Mündliche Abreden bestehen nicht.
12.2.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so
berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen