ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KLUB DER SPORTFREUNDE AG

1 . ALLGEMEINES

1.1.

Alle vom Klub der Sportfreunde geschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizer Recht.

1.2.

Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend seiner Mitgliedschaft während der jeweils gültigen

Öffnungszeiten (Ziff. 8 dieser AGB) und entsprechend der Hausordnung (Ziff. 11 der Hausordnung)

die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen im Klub der Sportfreunde zu nutzen.

1.3.

Die Nutzung der Einrichtungen des Klubs der Sportfreunde sowie des Kursangebotes sind nur bei

Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich.

2 . VERTRAG

2.1.

Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich

aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller

Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und

evtl. geänderter Leistungsangebote.

2.2.

Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn der Klub der Sportfreunde das Mitglied

ausdrücklich auf diese hinweist, dem Mitglied die entsprechende Neufassung unter Hervorhebung

der Änderungen zugänglich macht und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit

Zugang schriftlich widerspricht.

2.3

Der Klub der Sportfreunde bietet den Teilnehmern verschiedene Mitgliedschaften zu

unterschiedlichen Kursen und Laufzeiten an. Die verschiedenen Leistungen und Laufzeiten der

jeweiligen Abos, können der separaten Abo-Liste entnommen werden.

3 . MITGLIEDSCHAFT

3.1.

Dem Mitglied ist bekannt, dass es seine Mitgliedschaft für die Dauer der vereinbarten Laufzeit

abschließt. Die Laufzeit beginnt zu dem Datum des Inkrafttretens des Vertrages. Die Mitgliedschaft

verlängert sich nicht automatisch nach Ablauf der Laufzeit.

3.2.

Alle Klub der Sportfreunde Mitgliedschaften sind personengebunden und nicht übertragbar. Die

Laufzeit der Abos ist verbindlich. Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Abos verfallen nach

ihrer Gültigkeitsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Der Vertragsabschluss kommt

durch den Abschluss einer Mitgliedschaft zustande.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Teilnehmer, die vom Klub der Sportfreunde

angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte direkt kauft.

4 . MITGLIEDSBEITRAG

4.1.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag vor Beginn der Mitgliedschaft zu

bezahlen. Der Klub der Sportfreunde bietet den Mitgliedern folgende Zahlungsmodalitäten:

Kreditkartenüberweisung, Rechnung, Bar oder mittels Bankkartenzahlung im Klub vor Ort.

4.2.

Gerät das Mitglied bei Teilzahlungsoption mit den Zahlungen mehr als 60d in Verzug, werden die für

die gesamte Mitgliedschaft noch offenen Beiträge sofort fällig gestellt. Die Leistungen vom Klub der

Sportfreunde werden bis zum Zahlungsausgleich eingestellt. Die Geltendmachung von Verzugszinsen

bleibt vorbehalten.

4.3.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Mitglieds zu

Lasten des Klubs der Sportfreunde ist nicht zulässig.

4.4.

In allen angegebenen Preisen ist die gesetzliche MwSt. zu 8.1% enthalten. Erhöht sich die gesetzliche

MwSt., erhöhen sich die Preise entsprechend.

5 . DATENSCHUTZ

5.1.

Der Klub der Sportfreunde verhält sich im Einklang mit den geltenden Gesetzen zum Schutz von

personenbezogenen Daten. Der Klub der Sportfreunde ist für die Verarbeitung der Daten

verantwortlich. Die personenbezogenen Daten werden in der Mitgliederdatenbank erfasst und zur

Verwaltung der Kundendatei und der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie zur

Information über neue Produkte und Dienstleistungen verarbeitet. Sämtliche Daten werden ohne

Ihre persönliche und ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben.

6 . MITGLIEDSAUSWEIS

6.1.

Nach Abschluss des Mitgliedsvertrages stellt der Klub der Sportfreunde einen Mitgliedsausweis aus.

Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum vom Klub der Sportfreunde und ist nach Vertragsablauf

wieder herauszugeben. Der Ausweis ist nicht übertragbar.

6.2.

Bei Missbrauch des Ausweises behält sich der Klub der Sportfreunde ein außerordentliches

Kündigungsrecht vor.

6.3.

Ein Verlust oder Diebstahl des Mitgliedsausweises, muss dem Klub der Sportfreunde unverzüglich

mitgeteilt und kostenpflichtig ersetzt werden.

7 . BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

7.1.

Das Angebot des Klubs der Sportfreunde beinhaltet Mitgliedschaften mit verschiedenen

Vertragslaufzeiten. Die Mitgliedschaft gilt während den ersten zwei Monaten als Probezeit und kann

innerhalb der Probezeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Probezeit wieder

aufgelöst werden. Die Verrechnung gilt anteilig. Ungeachtet dessen kann die Mitgliedschaft nach

Ablauf der Probezeit innerhalb der Laufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt

werden.

7.2.

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann persönlich im Sportklub abgegeben oder

per Post zugestellt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Zugangsdatum maßgeblich.

7.3.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des

Mitglieds besteht insbesondere bei: andauernder Krankheit/Sportunfähigkeit mit Nachweis durch

ein entsprechendes ärztliches Attest, Schwangerschaft nach Vertragsabschluss. Das Recht zur

Kündigung aus wichtigem Grund besteht hinsichtlich der oben angegebenen Gründe, wenn das

Mitglied zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hiervon keine Kenntnis hatte oder hätte haben

können.

8 . ÖFFNUNGSZEITEN

8.1.

Der Klub der Sportfreunde behält sich das Recht vor, den Klub an gesetzlichen Feiertagen

geschlossen zu halten.

8.2.

Der Klub der Sportfreunde behält sich vor, bei externen sowie internen Seminaren die

Öffnungszeiten/Kursangebote nur eingeschränkt anzubieten, wobei darauf geachtet wird, dass

solche Änderungen keine merkliche Reduzierung der Leistungsangebote bewirken werden.

8.3.

Insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten und bei

einer entsprechenden Schließung von nicht mehr als 24 Stunden hat das Mitglied insoweit keinen

Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da solche Schließungen bereits in der

Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt sind.

8.4.

Die An und Abmeldung (Check-In / Check-Out) ist für jedes Mitglied obligatorisch.

Im Falle, dass die Mitgliedskarte vergessen wird, wird das Check in/ out manuell beim Personal an

der Rezeption durchgeführt.

Anmeldungen zu Kursen erfolgen selbständig vom Teilnehmer via Onlinetool. Nach Eröffnung eines

Benutzerkontos, kann jeder Teilnehmer seinen Stundenplan individuell und flexibel

zusammenstellen, sich über den aktuellen Stand seines Abos informieren oder sich selbständig

wieder abmelden falls er verhindert sein sollte.

Die Teilnehmeranzahl der Kurse sind begrenzt. Verfügbare Plätze sind im Onlinetool ausgewiesen.

Der Klub der Sportfreunde empfiehlt den Teilnehmern sich möglichst früh anzumelden und den Platz

verbindlich im jeweiligen Kurs zu reservieren.

Bei zu wenig Anmeldungen (weniger als 4 Teilnehmer), kann der Kurs von Klub der Sportfreunde

annulliert werden. In diesem Fall werden die Teilnehmer persönlich im Vorfeld benachrichtigt.

8.5.

Stornierungen von Personal Trainings müssen mindestens 24 Stunden, von Gruppentrainings

mindestens 12 Stunden im Voraus erfolgen. Ansonsten ist der volle Kursbeitrag geschuldet.

Anmeldungen für Workshops, Seminare und Events sind verbindlich. Eine Rückerstattung des

Kursbeitrages erfolgt nur bei Krankheit oder Unfall und nur gegen Vorweisen eines ärztlichen

Zeugnisses bis 2 Tage vor dem Kurs/Workshop/Seminar/Event-Beginn.

9 . PERSÖNLICHE ANGABEN

9.1.

Das Mitglied ist verpflichtet, den Klub der Sportfreunde über allfällige Verletzungen, körperliche

Beschwerden oder eine bestehende Schwangerschaft vorab zu informieren.

Änderungen Ihrer persönlichen Angaben, wie z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der

Bankverbindung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10. HAFTUNG

10.1.

Die Haftung vom Klub der Sportfreunde, auch für Folgeschäden, ist – gleich aus welchem

Rechtsgrund - auf solche Schäden beschränkt, die der Klub der Sportfreunde oder ihre gesetzlichen

Vertreter oder externen Partner vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von Pflichten,

fahrlässig herbeigeführt haben.

10.2.

Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld,

haftet der Klub der Sportfreunde nicht. Der Klub der Sportfreunde stellt den Mitgliedern für die

Dauer ihres Aufenthalts abschließbare Garderoben zur Verfügung. Mitglieder werden ausdrücklich

gebeten, diese zu benutzen. Der Klub der Sportfreunde haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

11. HAUSORDNUNG

11.1.

Das Mitglied verpflichtet sich, diese zu beachten. Die jeweilige Haus- und Benutzungsordnung kann

insbesondere Regelungen über Bekleidung und Gerätenutzung enthalten.

11.2.

Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung durch das Mitglied oder den

Mitbenutzer ist der Klub der Sportfreunde berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.

12. SCHLUSSBESTIMMUNG

12.1.

Mündliche Abreden bestehen nicht.

12.2.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so

berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen